Wer einen Warnhinweis beim Überweisen wegklickt, haftet selbst – auch wenn der Alarm nur wegen eines fehlenden Bindestrichs ausgelöst wurde.
🏷️ Verbraucherschutz
27 geprüfte Meldungen mit diesem Schlagwort.
Wer in Restaurants essen geht, verlässt sich auf regelmäßige Hygienekontrollen – die könnten je nach Wohnort seltener werden, wenn einheitliche Bundesvorgaben wegfallen.
Wer sich rechtzeitig ins Klageregister eingetragen hat, kann nach Rechtskraft des Urteils zu viel gezahlte Beträge – oft über 1.000 Euro – von Extraenergie zurückfordern.
Wer ein Inkassoschreiben erhält, das er nicht nachvollziehen kann, muss es nicht einfach akzeptieren – die nächste Verbraucherzentrale berät kostenlos.
Wer ein Deutschlandticket oder ein Amazon-Prime-Abo nutzt, sollte steigende Kosten einkalkulieren — und im Fall von Prime möglicherweise Ansprüche auf Rückzahlung prüfen.
Wer einen Kredit oder Handyvertrag beantragt, wird möglicherweise nach einem Score bewertet, den er selbst nicht einsehen kann – obwohl die Schufa das Gegenteil versprochen hatte.
Wer keine Smartphone-App nutzt, zahlt bei Lidl weiterhin reguläre Filialpreise – ob das rechtlich zulässig ist, entscheidet letztlich der Bundesgerichtshof.
Mieter, deren Vermieter die Installation erschwert oder von einem Fachhandwerker abhängig macht, können sich an den Mieterverein wenden – laut Mieterbund haben Vermieter bei handelsüblichen Geräten grundsätzlich zuzustimmen.
Wer bei LemonSwan das Starterpaket für 139,95 Euro ungewollt bestellt hat und trotz Widerruf zahlen soll, kann sich jetzt kostenlos und anonym auf sammelklagen.de/verfahren/lemonswan melden.
Wer Rabatt-Apps nutzt, spart im Schnitt nur rund ein Prozent seiner gesamten Lebensmittelausgaben – der Aufwand lohnt sich also oft kaum.
76 Prozent der Versicherten wissen laut einer Umfrage nicht, dass sie Beitragserhöhungen künftig selbst im Blick behalten müssen – wer es zu spät bemerkt, kann die Kasse nicht mehr ohne Wartefrist wechseln.
Wer 2023 eine Preiserhöhung von Vodafone für seinen Festnetz-Internetvertrag akzeptiert hat, kann unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone prüfen, ob er sich der Sammelklage anschließen und zu viel gezahltes Geld zurückfordern kann.
Wer kein Smartphone oder keine Bankkarte nutzt, riskiert künftig, ohne gültigen Fahrschein zu fahren oder ganz auf den Bus zu verzichten – je nachdem, wie die EU-Verordnung am Ende formuliert wird.
Wer beim Kartenzahlen kein Trinkgeld geben möchte, muss das nicht – die „Kein Trinkgeld"-Schaltfläche ist auf jedem Gerät vorhanden, auch wenn sie kleiner oder blasser erscheint als die Prozentoptionen.
Wer seine Kasse im August wechseln will, muss die Kündigung noch im August einreichen – sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht und der nächste reguläre Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.
Wer einen Riester-Bausparvertrag hat oder hatte, kann gezahlte Jahresgebühren – je nach Laufzeit oft über 100 Euro – mit einem Musterbrief von der Bausparkasse zurückfordern.
Wer flexibel ist und seine Bahnfahrt für Dienstag oder Mittwoch zwischen 16 und 19 Uhr plant, hat laut der Studie die besten Chancen auf ein günstiges Ticket.
Wer ein defektes Gerät reparieren lässt statt es wegzuwerfen, gewinnt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung – doch ob Hersteller die Preise dafür erschwinglich halten, bleibt vorerst unkontrolliert.
Wer einen Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall oder LBS Süd hat und Jahresentgelte gezahlt hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist.
Wer Geld bei Trade Republic parkt, sollte wissen: Der Zinssatz ist nicht garantiert und nicht das gesamte Guthaben ist durch die Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt.
Wer in Berlin zur Miete wohnt, kann seine Miete selbst prüfen – liegt sie mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel, greift die Mietpreisbremse, und spezialisierte Dienste wie Conny, Allright oder das neue Mietorcas helfen dabei ohne Kostenrisiko.
Wer bei AliExpress einkauft, sollte wissen: Produkte, die gegen EU-Sicherheitsstandards verstoßen – etwa Spielzeug mit gefährlichen Substanzen – dürfen künftig nicht mehr angeboten werden; bei Verstößen drohen dem Anbieter weitere Strafen.
Wer einen Kredit, Handyvertrag oder Mietvertrag abschließen will, hängt vom SCHUFA-Score ab – und kann derzeit kaum nachvollziehen, warum dieser gestiegen oder gefallen ist.
Wer demnächst ein Restaurant über Google Maps auswählt, kann im Profil direkt nachlesen, ob dort Bewertungen entfernt wurden – und so besser einschätzen, wie aussagekräftig die Sternebewertung wirklich ist.
Wer Second-Hand-Mode kauft, könnte künftig von einem größeren Angebot profitieren – etwa über Outlets oder Restpostenmärkte.
Wer online Verträge kündigt – nicht nur bei Fitnessstudios –, könnte von diesem Urteil profitieren: Es legt fest, wie klar und ablenkungsfrei solche Kündigungsprozesse gestaltet sein müssen.
Wer jemals einen Kredit, Handyvertrag oder eine Wohnung beantragt hat, könnte in der Zweitdatenbank erfasst sein – ohne es zu wissen und ohne Möglichkeit, dagegen vorzugehen.