Das Oberlandesgericht Hamm hat die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Extraenergie GmbH am 5. Oktober 2026 im Wesentlichen gewonnen. Das Gericht erklärte mehrere Preiserhöhungen, die der Energieanbieter 2022 für Strom und Gas vorgenommen hatte, für unzulässig – darunter auch Erhöhungen für Kunden mit Preisgarantie.
Mehr als 4.200 Menschen hatten sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen, einem Verfahren, das Verbraucher bündelt, um gemeinsam gegen ein Unternehmen vorzugehen. Viele von ihnen zahlten laut Verbraucherzentrale mehr als 1.000 Euro zu viel. Konkret stiegen die Preise damals teils um über 200 Prozent: Strom kostete statt 28,3 Cent plötzlich rund 74 Cent pro Kilowattstunde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Extraenergie kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, auch der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft diesen Schritt für einzelne Punkte. Eine Neuanmeldung zur Klage ist nicht mehr möglich – die Frist endete am 13. Juli 2026.
OLG Hamm kippt Extraenergie-Preiserhöhungen von 2022
Warum das wichtig ist
Wer sich rechtzeitig ins Klageregister eingetragen hat, kann nach Rechtskraft des Urteils zu viel gezahlte Beträge – oft über 1.000 Euro – von Extraenergie zurückfordern.