Das Brandenburgische Oberlandesgericht verhandelt am Dienstag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Lidl und dessen App „Lidl Plus" (Az. 6 UKl 2/25). Ob noch am selben Tag ein Urteil fällt, ist offen.
Der vzbv wirft Rabatt-Apps grundsätzlich vor, ältere, jüngere oder behinderte Menschen zu benachteiligen – weil diese Smartphones oder Apps häufig nicht nutzen können oder dürfen. Ähnliche Klagen gegen Netto und Penny scheiterten bislang mangels Belegen, sind aber noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof muss sich noch damit befassen; ein Termin steht nicht fest.
Dabei ist der tatsächliche Spareffekt solcher Apps überschaubar: Das Vergleichsportal Smhaggle ermittelte eine durchschnittliche Ersparnis von rund einem Prozent der gesamten Ausgaben über alle Händler hinweg. Aldi Nord und Aldi Süd verzichten komplett auf App-Rabatte und werben offen damit: ein Preis für alle, ohne Bedingungen. Handelsexperte Stephan Rüschen von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg hält diesen Weg für „erfolgversprechend und sinnvoll".
Gericht verhandelt Klage gegen Lidls Rabatt-App wegen Diskriminierung
Warum das wichtig ist
Wer Rabatt-Apps nutzt, spart im Schnitt nur rund ein Prozent seiner gesamten Lebensmittelausgaben – der Aufwand lohnt sich also oft kaum.