Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Rabatt-App „Lidl Plus" abgewiesen – allerdings ohne inhaltlich zu urteilen. Der Grund: Das Gericht erklärte sich für sachlich nicht zuständig.

Der vzbv hatte verlangt, dass Lidl die App-Rabatte einstellt. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung älterer, behinderter oder jüngerer Menschen, die Smartphones nicht nutzen können oder wollen. Für ihre Klage stützten sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ein Gesetz, das Benachteiligungen in zivilrechtlichen Verhältnissen verbietet. Genau das wurde dem vzbv zum Verhängnis: Das OLG ist zwar für Verbraucherschutzklagen zuständig, nicht aber für AGG-Klagen in erster Instanz. Dafür sind die Landgerichte zuständig, so der Richter.

Ob App-Rabatte tatsächlich unzulässig diskriminieren, bleibt damit ungeklärt. Ähnliche Klagen gegen Netto und Penny scheiterten zuvor an fehlenden Belegen. Eine Revision wurde zugelassen; der Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Thema befassen.