Seit Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei Online-Überweisungen den eingegebenen Empfängernamen mit dem hinterlegten Kontonamen abzugleichen. Das Problem: Das System vergleicht nur exakte Zeichenfolgen. Ein fehlender zweiter Vorname oder ein falsch gesetzter Bindestrich reicht, um Alarm auszulösen.
Das führt zu einem gefährlichen Gewöhnungseffekt. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage erhält die Mehrheit der betroffenen Nutzer – 58 Prozent – bei mindestens jeder vierten Überweisung einen Warnhinweis. Wer diese Meldungen routinemäßig wegklickt, trägt danach die volle Haftung, falls die Überweisung schiefgeht. „Wer immer wieder Fehlalarme erhält, klickt Warnhinweise irgendwann einfach weg. Diese Art der Aufklärung reicht nicht", sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
91 Prozent der Online-Banking-Nutzenden befürworten das Prinzip der Empfängerüberprüfung grundsätzlich. Gleichzeitig hält jeder Vierte (27 Prozent) die aktuelle Umsetzung für schlecht. Der vzbv fordert deshalb intelligentere Systeme, die auch dann den richtigen Empfänger erkennen, wenn Vor- und Nachname vertauscht sind oder Sonderzeichen abweichen.
Banken-Warnsystem löst zu viele Fehlalarme aus – Verbraucherschützer fordern ...
Warum das wichtig ist
Wer einen Warnhinweis beim Überweisen wegklickt, haftet selbst – auch wenn der Alarm nur wegen eines fehlenden Bindestrichs ausgelöst wurde.