Wer gesetzlich versichert ist, wartet laut den Daten im Schnitt fast sieben Wochen länger auf einen Facharzttermin – das entspricht einem Unterschied von bis zu 45,8 Tagen je nach Fachrichtung.
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Wer gesetzlich versichert ist, könnte künftig schneller Arzttermine bekommen – doch wann und wie, ist noch völlig offen.
Wer eine Beitragserhöhung verpasst, kann sein Sonderkündigungsrecht nicht mehr nutzen – die Frist endet mit dem Monat, in dem der neue Beitrag erstmals gilt.
Wer im Pflegeheim lebt, zahlt heute bereits hohe Eigenanteile – würden die Bundesländer vorgeschriebene Investitionskosten übernehmen, könnten diese laut GKV um rund 500 Euro pro Monat sinken.
Wer viermal jährlich zur Osteopathie geht, kann je nach Krankenkasse bis zu 360 Euro pro Jahr erstattet bekommen – oder gar nichts.
Wer seine Kasse im August wechseln will, muss die Kündigung noch im August einreichen – sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht und der nächste reguläre Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.
Reichen die Einnahmen einer Kasse nicht aus, kann sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen – wer gesetzlich versichert ist, könnte also höhere Beiträge zahlen, solange der Streit ungelöst bleibt.