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4 Quellen
📋 Steuern
🏦 Rente
Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist, behält laut Linnemanns Ankündigung Anspruch auf den vollen Rentenbeitrag von bis zu 740 Euro monatlich.