Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Informationspflicht für gesetzliche Krankenkassen bei Beitragserhöhungen wieder einführen. Das erklärte er gegenüber der „Rheinischen Post". Die Pflicht soll über das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückkehren – ein Gesetz, das Regeln zur Stabilisierung der Kassenbeiträge bündelt.
Dabei dreht Linnemann eine Entscheidung zurück, die die schwarz-rote Koalition erst kürzlich im Rahmen eines Sparpakets getroffen hatte. Begründet wurde die Streichung damals mit Entbürokratisierung: Jedes Anschreiben kostet die Kassen nach Branchenschätzungen zwischen einem und zwei Euro. Künftig soll die Information auch digital möglich sein, etwa per Kassen-App. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Rückkehr der Pflicht grundsätzlich, lehnt aber rein bürokratische Vorgaben ohne Mehrwert ab.
Verbraucherzentralen hatten die Streichung scharf kritisiert. Ihr Argument: Wer eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu spät bemerkt, verliert faktisch sein Sonderkündigungsrecht – also die Möglichkeit, die Kasse ohne die sonst geltende Zwölf-Monats-Bindung zu wechseln.
Linnemann dreht Streichung um: Kassen müssen Beitragserhöhungen melden
Warum das wichtig ist
Wer eine Beitragserhöhung verpasst, kann sein Sonderkündigungsrecht nicht mehr nutzen – die Frist endet mit dem Monat, in dem der neue Beitrag erstmals gilt.