Wer 1965 oder später geboren ist, muss künftig länger arbeiten als bisher geplant – konkret könnte das je nach Jahrgang ein oder mehrere Monate zusätzlich bedeuten.
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Wer 1965 oder später geboren wurde, muss künftig möglicherweise länger arbeiten – nach heutigen Prognosen läge die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 2005 bei knapp 69 Jahren.
Wer 1965 oder später geboren wurde, muss künftig möglicherweise länger arbeiten – und wer auf 45 Beitragsjahre zählt, verliert womöglich den Anspruch auf abschlagsfreie Frührente.
Wer als Jahrgang 1962 bis 1965 plant, vor 2031 in Rente zu gehen, muss nach aktuellem Stand keine kurzfristigen Änderungen einplanen.
Wer heute 603 Euro im Minijob verdient, müsste bei vollständiger Umsetzung künftig bis zu 130,73 Euro monatlich an Sozialversicherungsbeiträgen abführen.
Wer Jahrgang 1963 oder früher ist und bereits konkrete Rentenpläne hat, muss diese nach aktuellem Stand nicht ändern – die neuen Regeln betreffen voraussichtlich erst spätere Jahrgänge.