Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig umsetzen. Kernpunkt: Ab dem Geburtsjahrgang 1965 soll das Renteneintrittsalter nicht mehr fest bei 67 Jahren liegen, sondern automatisch mit der Lebenserwartung steigen. Alle bis einschließlich Jahrgang 1964 sind nicht betroffen.

Das Prinzip dahinter heißt Zwei-zu-eins-Modell: Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, müssen Beschäftigte acht Monate länger arbeiten – vier Monate mehr Rentenzeit gibt es obendrauf. Nach heutigen Bevölkerungsprognosen würde die Regelaltersgrenze damit nur langsam klettern: Eine Rente mit 69 wäre frühestens um 2071 erreicht, eine Rente mit 70 erst um 2091. Für den Jahrgang 2005 läge die Grenze bei knapp 69 Jahren.

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren – oft noch „Rente mit 63" genannt – abzuschaffen. Auch der frühestmögliche Renteneintritt mit Abschlägen soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Änderungen sollen laut Kommission mindestens fünf Jahre vor dem jeweiligen Renteneintritt feststehen.