Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat Ende Juni 33 Empfehlungen zur Reform des gesetzlichen Rentensystems vorgelegt – sie gelten als Leitplanken für die anstehende Gesetzgebung, sind aber noch kein Gesetz.
Zu den zentralen Vorschlägen der Kommission zählen ein späterer Renteneintritt, die Abschaffung des Blockmodells bei der Altersteilzeit – einem Modell, bei dem Beschäftigte zunächst voll arbeiten und dann vollständig freigestellt werden – sowie die Anlage von Rentenbeiträgen am Kapitalmarkt.
Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie 40 Millionen Beitragszahlende sind von möglichen Änderungen direkt betroffen. Stiftung Warentest hat die Empfehlungen anhand von Modellrechnungen durchgespielt, etwa für Versicherte mit 35 oder 45 Beitragsjahren.
CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann verteidigte Bundeskanzler Friedrich Merz im Deutschlandfunk gegen parteiinterne Kritik. Als Beleg für den richtigen Kurs nannte sie die Rentenreform: Ziel sei, dass Menschen künftig mehr Rente erhielten und die Beiträge perspektivisch sinken.
Merz steht unter Druck: Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, kritisierte, der Kanzler bringe „regelmäßig das halbe Land gegen sich auf". In Mecklenburg-Vorpommern, wo am 20. September gewählt wird, kommt die CDU in Umfragen auf nur sieben Prozent.
Rentenreform: Kommission legt 33 Empfehlungen vor, CDU verteidigt Kurs
Warum das wichtig ist
Wer plant, wann und mit wie viel Rente in den Ruhestand zu gehen, sollte die Kommissionsempfehlungen im Blick behalten – sie könnten Renteneintrittsalter und Rentenhöhe spürbar verändern.