Die Bundesregierung treibt die Umgestaltung des Rentensystems auf zwei Fronten voran. Das Kabinett hat in seinem Haushaltsentwurf 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung um eine Milliarde Euro gekürzt. Ursprünglich waren Einsparungen von vier Milliarden Euro geplant.
Gleichzeitig will die Bundesregierung die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig umsetzen. Konkret bedeutet das: Ab dem Geburtsjahrgang 1965 soll das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt sie um ein Jahr, arbeiten Betroffene acht Monate länger. Für alle Jahrgänge bis einschließlich 1964 bleibt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Änderungen sollen laut Kommissionsempfehlung mindestens fünf Jahre vor dem jeweiligen Renteneintritt feststehen.
Der Haushaltsentwurf geht davon aus, dass der Beitragssatz 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibt – gestützt durch die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung, die als Puffer für Beitragsschwankungen dient. Ob diese Einschätzung trägt, ist offen.
Bundesregierung reformiert Rente: Zuschuss sinkt, Rentenalter könnte steigen
Warum das wichtig ist
Wer 1965 oder später geboren wurde, muss künftig möglicherweise länger arbeiten – nach heutigen Prognosen läge die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 2005 bei knapp 69 Jahren.