Die staatliche Alterssicherungskommission hat ihre Reformvorschläge vorgelegt – und sorgt damit für Verunsicherung. Kommissionsmitglied Tabea Bucher-Koenen stellt klar: Eine Rente mit 70 ist nicht geplant. Die Berechnungen reichen lediglich bis 2040 beziehungsweise 2050.

Kernstück der Vorschläge ist die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, beginnend ab 2031. Das Prinzip: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verschiebt sich der Rentenbeginn um sechs Monate. Für den Jahrgang 1965 bedeutet das nach heutigem Stand nur etwa einen zusätzlichen Monat. Gleichzeitig soll die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63" – wegfallen. Vorzeitiger Renteneintritt bliebe möglich, aber nur noch mit Abschlägen und frühestens ab 64.

Wer in den nächsten Jahren in Rente gehen will, muss seine Pläne vorerst nicht ändern. Die Kommission betont ausdrücklich, dass rentennahe Jahrgänge Planungssicherheit erhalten sollen und alle Änderungen schrittweise eingeführt werden. Hintergrund der Reform: Bis Mitte der 2030er Jahre fehlen jährlich rund 400.000 Erwerbstätige – über zehn Jahre summiert sich das auf vier Millionen.