Wer diesen Sommer fliegt, sollte die Handgepäck-Maße seiner Airline vor dem Abflug prüfen – sonst drohen am Schalter Zusatzgebühren, die je nach Airline schnell 30 Euro oder mehr betragen können.
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Wer künftig drei Stunden auf seinen Flug wartet, muss die Entschädigung nicht mehr selbst einfordern – die Airline ist verpflichtet, dich innerhalb von vier Tagen aktiv zu informieren.
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Wer 2024 einen verspäteten Flug hatte, kann seine Entschädigung noch bis Ende 2027 einfordern – danach greift voraussichtlich die neue Neun-Monats-Frist.
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Wer künftig mit Verspätung landet, verliert keinen Entschädigungsanspruch – die bisherigen Regeln gelten weiter; neu ist, dass Zusatzkosten für Handgepäck beim Buchen transparenter ausgewiesen werden müssen.