Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel neue Fluggastrechte verabschiedet, die voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich gelten. Airlines können die Regeln bereits früher anwenden.

Die Entschädigungsschwellen bleiben im Wesentlichen unverändert: Wer mindestens drei Stunden Verspätung hat oder dessen Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird, bekommt je nach Strecke 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (bis 3.500 km) oder 600 Euro (über 3.500 km, außereuropäische Strecken). Voraussetzung ist, dass die Airline das Verschulden trägt – Unwetter, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen zählen nicht dazu.

Neu sind klare Fristen: Die Fluggesellschaft muss Betroffene innerhalb von vier Tagen nach Ankunft elektronisch über ihre Ansprüche informieren. Passagiere haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung zu beantragen. Die Airline muss innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder die Ablehnung begründen. Zusätzlich entfallen Gebühren für Sitzplätze neben Eltern bei Kindern unter 14 Jahren, für Namenskorrekturen auf Tickets und für den Boardingpass-Ausdruck beim Check-in.