Wer einen Flug storniert oder nicht antritt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren – auch wenn die Airline den Tarif als nicht erstattungsfähig bezeichnet. Trotzdem behalten viele Fluggesellschaften dieses Geld ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deshalb Sammelklagen gegen betroffene Airlines und sammelt dafür Erfahrungsberichte unter sammelklagen.de/verfahren/fluggesellschaften.

Die Beträge, um die es geht, sind überschaubar, aber real: Für einen Flug Berlin–Mallorca sind es rund 30 Euro, für Frankfurt–Rom etwa 50 Euro. Wer seine E-Mail-Adresse in der Umfrage hinterlässt, wird automatisch benachrichtigt, sobald eine Klage eingereicht wird.

Gleichzeitig hat das Europaparlament mit 646 Stimmen eine Reform der EU-Fluggastrechte beschlossen. Die wichtigste Nachricht: Die Drei-Stunden-Regel bleibt bestehen. Passagiere haben weiterhin Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung bei Verspätungen ab drei Stunden. Allerdings sollen Ansprüche künftig innerhalb von neun Monaten nach dem Abflugdatum bei der Airline geltend gemacht werden – bisher gilt eine Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren.