Millionen Haushalte spüren es bald im Geldbeutel: Die Bundesregierung treibt drei große Reformprojekte voran – bei Einkommensteuer, gesetzlicher Rente und Pflegeversicherung.
Am konkretesten ist die Steuerreform. Das Bundeskabinett beschloss am 2. September einen Entwurf, der zum 1. Januar in Kraft treten soll. Der steuerliche Grundfreibetrag – also der Einkommensanteil, auf den keine Steuer anfällt – steigt von 12.348 auf 12.564 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wächst um 200 Euro auf 1.430 Euro, das Kindergeld auf 267 Euro monatlich. Alleinstehende sparen dadurch jährlich zwischen 75 und 125 Euro, Familien bis zu 600 Euro. Wer mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt künftig 45 Prozent Steuern, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.
Bei der Rente gilt die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau bis 2031. Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten bundesweit um 4,24 Prozent – der aktuelle Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro. Ab 2032 sollen Dämpfungsfaktoren zurückkehren, die künftige Erhöhungen bremsen. Ein finaler Kabinettsbeschluss zur Rentenreform steht noch aus.
Rente, Steuern, Pflege: Diese Reformen plant die Bundesregierung
Warum das wichtig ist
Bei 1.500 Euro Monatsrente macht der Unterschied zwischen 4,2 und 2,7 Prozent Anpassung bereits 22,50 Euro pro Monat – also 270 Euro im Jahr.