Die Rentenkommission hat 33 Reformvorschläge vorgelegt, die als Gesamtpaket wirken sollen. Kernelemente sind eine gesetzliche Kapitalrente – ein kapitalgedeckter Baustein, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Beiträge in den Kapitalmarkt einzahlen –, eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie eine Begrenzung der Frühverrentung. Frührente mit Abschlägen soll künftig erst ab 64 statt ab 63 möglich sein.

Beide Quellen erkennen die Richtung der Vorschläge als grundsätzlich sinnvoll an – kritisieren aber fehlenden Mut. Die Umsetzung erfolge zu langsam, um den Fachkräftemangel spürbar zu lindern oder jüngere Generationen merklich zu entlasten. Besonders scharf fällt die Kritik an der Verteilungsgerechtigkeit aus: Eine Reform des Äquivalenzprinzips – also der Regel, dass höhere Einzahlungen automatisch höhere Renten ergeben – fehlt vollständig. Studien des DIW Berlin zeigen, dass Menschen mit niedrigen Einkommen im Durchschnitt kürzer Rente beziehen und deshalb für jeden eingezahlten Euro weniger zurückbekommen als Besserverdienende.

Auch die Kapitalrente birgt einen Zielkonflikt: Wer mehr einzahlt, hat kurzfristig weniger Nettoeinkommen – und wer kurz vor dem Ruhestand steht, profitiert kaum von langen Anlagezeiträumen.