Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Finanzminister Lars Klingbeil legte das Vorhaben vor: Ab dem sechsten Geburtstag zahlt der Bund jedem Kind bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot – automatisch und für alle Kinder eines Jahrgangs.

Tritt das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft, beginnt die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für diese Kinder fließen die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026. Für frühere Jahrgänge ist keine Förderung vorgesehen. Eltern können das Depot bei einem zertifizierten Anbieter eröffnen und zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Wer kein Depot einrichtet, profitiert trotzdem: Der Bund legt die staatlichen Beiträge dann in einem von der Bundesbank verwalteten Sondervermögen an. Ausgezahlt werden kann das Kapital frühestens ab 65.

Laut Bundesfinanzministerium ergibt allein die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit einen Depotwert von rund 2.200 Euro. Ohne weitere Einzahlungen könnten daraus bis zum Renteneintritt etwa 53.000 Euro werden.