79 gesetzliche Krankenkassen haben beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Der Streitpunkt: Der Bund zahlt für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden – früher Bürgergeld, seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld – deutlich zu wenig. Die jährliche Finanzierungslücke schätzen die Kassen auf zehn bis zwölf Milliarden Euro.
Wie groß der Abstand zwischen Zahlung und tatsächlichem Bedarf ist, zeigen Zahlen des IGES-Instituts für 2022: Der Bund überwies damals 108,48 Euro pro Person und Monat – nötig gewesen wären 311,45 Euro, also fast das Dreifache. Für 2026 liegt die Bundespauschale bei 144,04 Euro monatlich, orientiert sich aber weiterhin an einer gesetzlichen Rechengröße statt an den realen Ausgaben. Den Klagen vorausgegangen war ein Vorstoß des GKV-Spitzenverbands Anfang Dezember 2025. Die Kassen argumentieren: Wer staatliche Fürsorge finanziert, sollte das aus Steuermitteln tun – nicht auf Kosten der Beitragszahler.
79 Krankenkassen klagen gegen Bund wegen Milliardenlücke
Warum das wichtig ist
Reichen die Einnahmen einer Kasse nicht aus, kann sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen – wer gesetzlich versichert ist, könnte also höhere Beiträge zahlen, solange der Streit ungelöst bleibt.