Das Pflegeneuordnungsgesetz hat im Bundestag seine erste Lesung passiert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verteidigte das Vorhaben und kündigte gleichzeitig Nachbesserungen an. Ohne das Gesetz drohe der Pflegeversicherung im kommenden Jahr ein Defizit von rund acht Milliarden Euro, warnte er – mit der Folge noch höherer Beiträge für Versicherte.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozent anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden – um 300 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig sollen bestimmte Leistungen wegfallen oder eingeschränkt werden, etwa die Verhinderungspflege für pflegende Angehörige.

Der DGB kritisiert das Gesetz scharf. Vorstandsmitglied Anja Piel bemängelt, dass ein Deckel für die Eigenanteile fehlt – also eine Obergrenze für das, was Pflegebedürftige selbst zahlen. Diese Frage habe Linnemann in eine Kommission ausgelagert, statt sie im Gesetz zu regeln.