Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund im Januar 2026 eingesetzte Rentenkommission hat ihre Empfehlungen vorgelegt – als direkter Gegenentwurf zur Regierungskommission, die ihre Vorschläge wenige Tage zuvor veröffentlicht hatte.
Kernforderung: Das gesetzliche Rentenniveau soll zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent des Nettolohns vor Steuern steigen. Ziel ist eine Gesamtversorgung von mindestens 70 Prozent des eigenen Durchschnittsverdiensts im Arbeitsleben. Dazu sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, jährlich zwei Prozent des Bruttolohns in eine tarifliche Betriebsrente einzuzahlen – mindestens 988 Euro pro Jahr. Finanziert werden soll das Paket unter anderem durch einen dauerhaften Demografie-Zuschuss des Bundes, der aus zusätzlichen Steuern auf hohe Vermögen und Kapitalerträge gespeist wird.
Eine Anhebung des Rentenalters lehnt die Kommission ausdrücklich ab. Die Regierungskommission hatte vorgeschlagen, das Eintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln – was bis 2041 eine Rente mit 67,5 Jahren bedeuten könnte. Dem DGB-Gremium gehören unter anderem DGB-Chefin Yasmin Fahimi, IG-Metall-Chefin Christiane Benner und VdK-Präsidentin Verena Bentele an.
DGB-Kommission fordert Rentenniveau von 53 Prozent und Vermögensabgabe
Warum das wichtig ist
Wer heute Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, würde nach dem DGB-Modell durch die Betriebsrentenpflicht mindestens 988 Euro zusätzliche Altersvorsorge pro Jahr erhalten – unabhängig vom eigenen Arbeitgeber.