Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Juli 2026 entschieden: Jahresgebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen sind rechtswidrig – und zwar auch bei staatlich geförderten Riester-Verträgen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die LBS Hessen-Thüringen, die bis 2022 ein Jahresentgelt von 15 Euro verlangte, danach 24 Euro jährlich.
Das Gericht begründet das Urteil klar: Bausparkassen sind gesetzlich verpflichtet, Verträge zu verwalten. Diese Kosten dürfen sie deshalb nicht auf Kunden abwälzen. Bereits 2022 hatte der BGH dasselbe für nicht geförderte Verträge entschieden – damals im Fall der Bausparkasse BHW, die ein Jahresentgelt von 12 Euro erhob. Viele Bausparkassen hatten sich jedoch geweigert, dieses Urteil auf Riester-Verträge anzuwenden.
Wer betroffen ist, kann zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern. Jahresgebühren liegen laut beiden Quellen typischerweise zwischen 10 und 40 Euro – über mehrere Jahre kommen so deutlich mehr als 100 Euro zusammen. Musterbriefe von Stiftung Warentest und Finanztip helfen dabei, die Erstattung schriftlich einzufordern.
BGH erklärt Bauspar-Jahresgebühren auch bei Riester-Verträgen für unzulässig
Warum das wichtig ist
Wer einen Riester-Bausparvertrag hat oder hatte, kann gezahlte Jahresgebühren – je nach Laufzeit oft über 100 Euro – mit einem Musterbrief von der Bausparkasse zurückfordern.