Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Einkommensteuerreform, die die sogenannte kalte Progression kaum ausgleicht. Gemeint ist damit ein Effekt, bei dem Lohnerhöhungen durch Inflation aufgezehrt werden, der Staat aber trotzdem mehr Steuern kassiert – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, den Grundfreibetrag in zwei Schritten von 12.348 auf 12.900 Euro anzuheben und die Grenze zum Spitzensteuersatz leicht zu verschieben. Einen vollständigen Inflationsausgleich im Steuertarif enthält das Papier laut beiden Quellen nicht. Der Bund der Steuerzahler reagiert scharf: Präsident Reiner Holznagel bezeichnete den Entwurf als „Giftliste" und kritisierte, dass er mehrheitlich Belastungen statt Entlastungen enthalte. Auch FDP-Chef Wolfgang Kubicki wirft der Regierung Wortbruch vor.
Zuvor hatte die Bundesregierung die kalte Progression in jedem Jahr ausgeglichen – zuletzt unter Finanzminister Christian Lindner. Dieser Kurs scheint nun gebrochen.
Klingbeils Steuerreform lässt kalte Progression weitgehend unberührt
Warum das wichtig ist
Wer 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, verliert durch den ausbleibenden Ausgleich in den kommenden zwei Jahren rund 205 Euro an Kaufkraft; bei 70.000 Euro sind es bis zu 500 Euro.