Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zieht einen umstrittenen Passus aus seinem Steuergesetzentwurf zurück. Den entsprechenden Abschnitt zur Besteuerung von Vereinen werde er streichen, bestätigte Klingbeil der Nachrichtenagentur dpa.

Ursprünglich wollte er den Freibetrag – also den steuerfreien Sockelbetrag – für steuerpflichtige Vereine von 5.000 Euro auf eine Freigrenze von 1.000 Euro senken. Der Unterschied ist erheblich: Bei einer Freigrenze wäre bei Überschreitung das gesamte Einkommen steuerpflichtig geworden, nicht nur der Teil darüber. Gemeinnützige Vereine wie Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine wären davon nicht betroffen gewesen – sie sind ohnehin von fast allen Steuerarten befreit. Klingbeil betonte, er habe auf Wirtschaftsvereine und finanzkräftige Verbände gezielt, etwa Profisportverbände oder Lobbygruppen.

Der Entwurf war am Wochenende durch Medienberichte öffentlich geworden und hatte breite Kritik ausgelöst – auch aus den Reihen der Union. Klingbeil räumte ein, durch die Debatte sei ein falscher Eindruck entstanden. Zur geplanten Gesamtentlastung von zehn Milliarden Euro bis 2028 bekannte er sich ausdrücklich.