Jedes Jahr im September schickt die Deutsche Rentenversicherung Nachprüfungsschreiben an Bezieher von Waisenrente – einer Hinterbliebenenleistung für Kinder, deren ein oder beide Elternteile gestorben sind. Wer einen solchen Brief erhält, muss nachweisen, dass die Anspruchsvoraussetzungen noch erfüllt sind. Reagiert man nicht, stoppt die Zahlung.

Grundsätzlich endet die Waisenrente mit dem 18. Geburtstag. Unter bestimmten Bedingungen läuft sie jedoch bis maximal 27 Jahre weiter – etwa während einer Ausbildung, eines Studiums, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres. Auch Übergangsphasen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zählen, allerdings nur bis zu vier Kalendermonate. Zusätzlich kann ein Anspruch wegen einer Behinderung fortbestehen.

Als Nachweis akzeptiert die Rentenversicherung unter anderem Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterbescheinigungen oder andere amtliche Dokumente. Wer die Unterlagen noch nicht vorlegen kann, sollte trotzdem antworten und die Bescheinigung nachreichen.