Bundesbeamte erhalten im Ruhestand mindestens 2.203,99 Euro brutto pro Monat – so lautet die rechnerische Untergrenze für 2026. Voraussetzung sind mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre.

Die Berechnung folgt zwei Wegen, festgelegt in § 14 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG): Entweder 35 Prozent der individuellen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – oder 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines Fixbetrags von 30,68 Euro. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für 2026 ergibt die zweite Variante: 65 Prozent des A4-Grundgehalts von 3.343,56 Euro ergeben 2.173,31 Euro, plus 30,68 Euro Zuschlag.

Allerdings stehen die zugrunde liegenden Besoldungserhöhungen für 2026 noch unter Vorbehalt – das geplante Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Gleichzeitig wächst der politische Druck auf das System: SPD-Chef Lars Klingbeil fordert, neu eingestellte Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt als ersten Schritt, Rentenreformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.