Bundesbeamte erhalten im Ruhestand mindestens 2.203,99 Euro brutto pro Monat – so lautet die rechnerische Untergrenze für 2026. Voraussetzung sind mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre.
Die Berechnung folgt zwei Wegen, festgelegt in § 14 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG): Entweder 35 Prozent der individuellen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – oder 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines Fixbetrags von 30,68 Euro. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für 2026 ergibt die zweite Variante: 65 Prozent des A4-Grundgehalts von 3.343,56 Euro ergeben 2.173,31 Euro, plus 30,68 Euro Zuschlag.
Allerdings stehen die zugrunde liegenden Besoldungserhöhungen für 2026 noch unter Vorbehalt – das geplante Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Gleichzeitig wächst der politische Druck auf das System: SPD-Chef Lars Klingbeil fordert, neu eingestellte Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt als ersten Schritt, Rentenreformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
Mindestpension für Bundesbeamte liegt 2026 bei 2.204 Euro brutto
Warum das wichtig ist
Für bestehende Bundesbeamte ändert die laufende Reformdebatte vorerst nichts – die Mindestversorgung von 2.203,99 Euro brutto gilt weiterhin nach aktueller Rechtslage.