Wer seinen Rentenbescheid für falsch hält, sollte ihn anfechten – denn das lohnt sich häufig. Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitete 2025 bundesweit fast 322.000 Widersprüche in den Bereichen Rente, Versicherung und Rehabilitation. In 35,8 Prozent der Fälle gaben die Prüfer den Betroffenen ganz oder teilweise recht.

Die Erfolgsquoten unterscheiden sich je nach Bereich deutlich. Bei Rentenentscheidungen lag die Quote bei 27,4 Prozent – bearbeitet wurden dort mehr als 166.000 Fälle. Noch besser stehen die Chancen bei Reha-Entscheidungen: Fast die Hälfte der rund 119.000 Widersprüche war zumindest teilweise erfolgreich. Ein häufiger Grund für die abweichenden Ergebnisse: Im Widerspruchsverfahren lassen sich zusätzliche Unterlagen einreichen, etwa fehlende Versicherungsnachweise oder neue medizinische Gutachten. Besonders bei Erwerbsminderungsrenten empfiehlt es sich deshalb, alle Belege von Anfang an vollständig zu sammeln.

Wer handeln will, muss schnell sein. Die Frist für einen Widerspruch beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wie man ihn einlegt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Dokuments.