Jedes Jahr im September verschickt die Deutsche Rentenversicherung Nachprüfungsschreiben an Empfänger einer Waisenrente. Wer einen solchen Brief erhält, muss belegen, dass die Voraussetzungen für den weiteren Bezug noch erfüllt sind – sonst stoppt die Zahlung.
Grundsätzlich endet die Waisenrente, eine Form der Hinterbliebenenrente für Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile, mit dem 18. Lebensjahr. Wer danach studiert, eine Ausbildung absolviert oder einen Freiwilligendienst leistet, kann den Anspruch bis zum 27. Lebensjahr verlängern. Das Nachprüfungsschreiben bezieht sich jeweils auf die der Rentenversicherung bekannte Ausbildungssituation.
Als Nachweis akzeptiert die Behörde verschiedene Dokumente: Bestätigungen der Ausbildungsstätte, Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterbescheinigungen, Zeugnisse, Urkunden oder Lehrverträge. Die Unterlagen lassen sich per Post oder online über die Formulare R5462 und S8003 einreichen. Wer den Nachweis noch nicht vollständig vorlegen kann, sollte trotzdem reagieren und die fehlenden Dokumente nachreichen.
Waisenrente: Deutsche Rentenversicherung schickt Nachweise-Briefe im September
Warum das wichtig ist
Wer als Waisenrenten-Empfänger im September keinen Nachweis einreicht, riskiert, dass die monatliche Zahlung ausgesetzt wird.