Der Neobroker Trade Republic darf künftig nicht mehr mit dem Slogan „Zinsen auf Dein Cash" werben. Das Landgericht Berlin II beendete zwei Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einem Vergleich – Trade Republic verpflichtete sich, die beanstandete Werbung zu unterlassen.

Der Streit begann, weil das Unternehmen eine frühere Unterlassungserklärung vom 9. April 2024 nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht einhielt. Daraufhin reichte die Verbraucherzentrale im November 2024 Klage ein. Eine zweite Klage richtete sich gegen den erweiterten Slogan „Zinsen auf Dein Cash, unbegrenzt": Trade Republic machte demnach nicht deutlich, dass der beworbene Zinssatz variabel ist und sich am EZB-Leitzins orientiert – der jederzeit sinken kann.

Zusätzlich kritisierten die Verbraucherschützer die Angaben zur Einlagensicherung. Trade Republic warb damit, Guthaben sei pro Konto bis zu 100.000 Euro geschützt. Tatsächlich floss jedoch nur ein Teil auf gesicherte Treuhandkonten; der Rest wurde in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherung investiert.