Ab Januar 2027 verdoppelt der Bund die Zinsen für Steuernachzahlungen von 1,8 auf 3,6 Prozent jährlich. Das geht aus dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 hervor. Finanzminister Lars Klingbeil begründet den Schritt mit gestiegenen Marktzinsen.

Die Zahlen erzählen eine andere Geschichte: Bis 2031 rechnet der Bund mit Mehreinnahmen von über 600 Millionen Euro. Allein 2027 sollen 60 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskasse fließen. Technisch steigt der monatliche Vollverzinsungszins – also der Zinssatz, den das Finanzamt auf offene Steuerforderungen anwendet – von 0,15 auf 0,3 Prozent. Die Regelung gilt in beide Richtungen: Wer nachzahlen muss, zahlt mehr; wer eine Erstattung bekommt, erhält ebenfalls höhere Zinsen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es kippte den bis 2022 geltenden Satz von sechs Prozent als verfassungswidrig. Der Gesetzgeber senkte daraufhin rückwirkend ab 2019 auf 1,8 Prozent. Mit der Zinswende zieht Berlin nun erneut nach.