Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über einen Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Essener Fitnesskette FitX, nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter Deutschlands.

Der Kern des Falls: Wer bei FitX online kündigt und auf „Vertrag kündigen" klickt, landet auf einer Bestätigungsseite – dort erscheint prominent ein Hinweis, den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu pausieren. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht. Das Gesetz schreibt vor, dass Kündigungsschaltflächen und Bestätigungsseiten „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich" sein müssen. Die Verbraucherschützer argumentieren, der Hinweis lenke davon ab.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage im September 2025 ab. Die Richter befanden, der Pausenhinweis sei nicht aufdringlich und beeinträchtige den Kündigungsprozess nicht wesentlich. FitX selbst betont, die Vertragspause sei eine klar geregelte Option aus den Geschäftsbedingungen – keine Werbung, sondern sachliche Information. Nun hat der BGH das letzte Wort.