Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben einen 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Kernstück ist die Abschaffung der automatischen Straffreiheit bei Selbstanzeige – bisher konnten Steuersünder sich durch eine freiwillige Meldung vollständig vor Strafe schützen.
Die Strafen sollen deutlich verschärft werden. Steuerhinterziehung gilt künftig wieder als Verbrechen statt als Vergehen, was eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedeutet. Für organisierte Banden-Steuerkriminalität steigt das Höchstmaß von zehn auf 15 Jahre. Gleichzeitig entstehen beim Zoll zwei neue Strukturen: ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität nach Vorbild des Terrorismusabwehrzentrums sowie ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum mit den Bundesländern. Der Zoll bekommt zudem 1.500 zusätzliche Stellen – bisher sind es rund 49.000. Erste Gesetzesänderungen sollen noch im August auf den Weg gebracht werden.
Außerdem plant die Regierung eine Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen und verlängert die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von zehn auf 15 Jahre.
Bundesregierung plant 26 Maßnahmen gegen Steuerbetrug
Warum das wichtig ist
Wer in Zukunft Steuern hinterzieht, riskiert mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe – eine Selbstanzeige schützt dann nicht mehr automatisch vor Strafverfolgung.