Das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) hat einen ersten Entwurf für ein sogenanntes Kraftstoffhöchstpreisgesetz vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, per Verordnung Höchstpreise an öffentlichen Tankstellen festzulegen – allerdings nur unter strengen Bedingungen.

Der Preisdeckel greift demnach erst, wenn Benzin oder Diesel drei Wochen in Folge um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als der EU-Durchschnitt. Grundlage sind Daten der EU-Kommission. Zusätzlich ist die Maßnahme auf maximal drei Monate befristet. Droht die Versorgungssicherheit zu kippen, kann der Deckel ausgesetzt werden. Einzelne Bundesländer dürfen abweichende Höchstpreise festlegen. Das Ministerium betont ausdrücklich, dass Kraftstofflieferungen auch bei staatlicher Preisbegrenzung wirtschaftlich bleiben müssen – sonst könnten Importe ausbleiben.

Der Entwurf befindet sich noch in der Frühkoordinierung, dem ersten Abstimmungsschritt innerhalb der Bundesregierung. Die Koalition hatte sich Mitte September darauf verständigt, einen Spritpreisdeckel spätestens zum 1. Januar 2027 einzuführen – als Reaktion auf Preissprünge infolge des Irankonflikts.