Die Alterssicherungskommission schlägt vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Konkret soll die sogenannte Opt-out-Möglichkeit – also die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – wegfallen. Zusätzlich würden Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig, die Minijobber bisher nicht zahlen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Im ersten Quartal 2026 waren laut Minijob-Zentrale genau 6.807.248 Menschen in Minijobs beschäftigt, davon rund 6,5 Millionen im gewerblichen Bereich. Frauen stellen dort 55,9 Prozent der Beschäftigten. Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Bei vollem Abzug aller Sozialversicherungsbeiträge würden daraus rechnerisch 130,73 Euro weniger Netto pro Monat – Einkommensteuer fiele wegen des Grundfreibetrags von 12.348 Euro nicht an.
Der Rentengewinn wäre gering: Ein verpflichtender Eigenbeitrag bringt laut Berechnungen rund 1,10 Euro mehr Monatsrente pro Beschäftigungsjahr. Die Kommissionsempfehlung ist noch kein Gesetz; ob und wann die Bundesregierung sie umsetzt, steht offen.
Rentenkommission will Minijob-Sonderstatus für 6,8 Mio. Beschäftigte abschaffen
Warum das wichtig ist
Wer heute 603 Euro im Minijob verdient, müsste bei vollständiger Umsetzung künftig bis zu 130,73 Euro monatlich an Sozialversicherungsbeiträgen abführen.