Die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden. Das empfiehlt die Alterssicherungskommission der Bundesregierung – und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant die Umsetzung. Wer mindestens 45 Jahre eingezahlt hat und bisher ohne Abzüge früher in Rente gehen konnte, verliert diesen Anspruch künftig.
Gleichzeitig verschiebt sich die Grenze für eine Frührente mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre. Als Ersatz ist eine sogenannte Schutzrente für langjährig Versicherte geplant: Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweist und nachweislich gesundheitlich nicht mehr arbeitsfähig ist, soll zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei ausscheiden können – also derzeit mit 65. Mit Abschlägen wäre das schon mit 64 möglich. Jeder Monat früherer Renteneintritt kostet dabei 0,3 Prozent der monatlichen Rente, dauerhaft.
Für Menschen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen wollen, ändert sich vorerst nichts. Die Reformen greifen frühestens nach 2031, und Kommissionsmitglied Tabea Bucher-Koenen betont ausdrücklich: „Alles wird nach und nach mit viel Vorlauf aufgebaut und angepasst."
Rentenkommission kippt Rente mit 63 – aber erst nach 2031
Warum das wichtig ist
Wer Jahrgang 1963 oder früher ist und bereits konkrete Rentenpläne hat, muss diese nach aktuellem Stand nicht ändern – die neuen Regeln betreffen voraussichtlich erst spätere Jahrgänge.