Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, den steuerlichen Freibetrag für Vereine und andere steuerpflichtige Organisationen von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken. Das geht aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervor. Ab 2027 soll der Betrag zudem als Freigrenze gelten – das ist ein entscheidender Unterschied.

Ein Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen bis zur festgelegten Höhe. Eine Freigrenze dagegen entfällt vollständig, sobald die Grenze auch nur um einen Euro überschritten wird. Konkret heißt das: Wer mehr als 1.000 Euro steuerpflichtigen Überschuss erzielt, zahlt dann auf den gesamten Betrag Steuern – nicht nur auf den Teil darüber.

Das Finanzministerium erwartet durch diese Neuregelung rund 45 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr. Der Entwurf ist ein früher Arbeitsentwurf, der noch zwischen den Ministerien abgestimmt und vom Bundestag sowie Bundesrat beraten werden muss. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.