Seit dem 1. August gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Das Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, verpflichtet Hersteller von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones dazu, Reparaturen anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten. Wer innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist reparieren lässt statt neu zu kaufen, bekommt zusätzlich zwölf Monate Gewährleistung obendrauf.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das Gesetz dennoch für unzureichend. Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Organisation, kritisiert vor allem das Fehlen wirksamer Sanktionen: Ohne Bußgelder, Vollzugsbehörden und Beschwerdestellen könnten Unternehmen – insbesondere ausländische Billigplattformen – das Gesetz schlicht ignorieren. Sein Urteil fällt deutlich aus: „gut gemeint, jedoch schlecht gemacht."
Gleichzeitig fehlen laut DUH finanzielle Anreize für Verbraucher. Fischer zufolge ist der Preis bei Reparaturentscheidungen ausschlaggebend. Die Organisation fordert deshalb Bonusmodelle sowie eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Ersatzteile. Ohne solche Instrumente nutzten vorwiegend ohnehin umweltbewusste Konsumenten das neue Recht.
Recht auf Reparatur gilt – Umwelthilfe sieht gravierende Lücken
Warum das wichtig ist
Wer ein defektes Gerät reparieren lässt statt es wegzuwerfen, gewinnt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung – doch ob Hersteller die Preise dafür erschwinglich halten, bleibt vorerst unkontrolliert.