Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen – ein Reformpaket, das die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren soll, bevor es 2027 in Kraft tritt.
Wer einen Pflegegrad beantragen will, sollte das noch vor dem 31. Dezember 2026 tun. Ab 2027 steigen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3: Für Grad 1 sind dann 15 statt 12,5 Punkte nötig, für Grad 2 mindestens 30 statt 27 und für Grad 3 mindestens 50 statt 47,5 Punkte. Anträge mit Poststempel bis Jahresende werden noch nach altem Recht bewertet.
Kinderlose tragen einen Großteil der Mehrkosten: Ihr Beitragszuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozent – bei einem Medianeinkommen von 4.217 Euro brutto bedeutet das rund 152 Euro mehr pro Jahr. DAK-Chef Andreas Storm warnt, die Spreizung zwischen allgemeinem Beitragssatz (3,6 Prozent) und dem Kinderlosen-Satz (künftig 4,5 Prozent) habe eine „bedenkliche Dimension" erreicht.
Ab 2028 kommt ein weiterer Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner hinzu, mit Ausnahmen etwa bei Kindern unter zwölf Jahren.
Viele strukturelle Fragen bleiben offen: Eine Expertenkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) schloss jedoch aus, dass die von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner – die bundesweit im Schnitt über 3.300 Euro monatlich betragen – Teil des Kommissionsauftrags wird.
Pflegereform im Kabinett: Höhere Beiträge und strengere Pflegegrade ab 2027
Warum das wichtig ist
Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, sollte noch 2026 einen Pflegegrad beantragen und die steigenden Eigenanteile sowie Beitragserhöhungen in die persönliche Finanzplanung einbeziehen.