Die geplante Pflegereform verschärft ab 2027 den Zugang zu den Pflegegraden eins bis drei – wer seinen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 stellt, wird noch nach den bisherigen, milderen Regeln begutachtet.

Der entscheidende Stichtag ist der Eingang des Antrags bei der Pflegekasse mit Poststempel vom 31. Dezember 2026. Eine Bewilligung oder Begutachtung muss bis dahin nicht abgeschlossen sein. Ab dem 1. Januar 2027 gelten höhere Schwellenwerte: Für Pflegegrad eins sind dann 15 Punkte nötig, bisher reichten 12,5. Zudem entfällt für Neufälle der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Wegen des erwarteten Ansturms kurz vor Jahresende gilt vom 1. Januar bis 30. April 2027 eine gelockerte Bearbeitungsfrist – nur besonders dringliche Fälle werden weiterhin innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet.

Parallel dazu belasten Pflegebeiträge Rentnerinnen und Rentner bereits heute spürbar: Den Pflegeversicherungsbeitrag – anders als den Krankenkassenbeitrag – tragen sie vollständig selbst. 2026 liegt der reguläre Satz bei 3,6 Prozent der Rente, Kinderlose zahlen 4,2 Prozent; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren können auf bis zu 2,6 Prozent kommen.