Die Mütterrente gilt nicht nur für Mütter. Auch Väter haben Anspruch auf die zusätzlichen Rentenpunkte – entscheidend ist nicht das Kindergeld, sondern wer das Kind tatsächlich erzogen hat.
Konkret gilt: Hat ein Vater sein Kind überwiegend oder allein erzogen, weil die Mutter vor dem dritten Lebensjahr des Kindes gestorben ist, kann er Kindererziehungszeiten in seinem Rentenkonto anrechnen lassen. Das erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nötig ist dafür ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung – sofern die Zeiten nicht bereits bei einer Kontenklärung erfasst wurden.
Die Mütterrente III, die dritte Ausbaustufe dieser Regelung, tritt rechtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wegen des technischen Aufwands beginnt die Auszahlung jedoch erst 2028 – dann rückwirkend ab 2027. Pro Kind werden bis zu sechs zusätzliche Monate Erziehungszeit anerkannt, was einem halben Entgeltpunkt entspricht. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das rund 21,26 Euro brutto mehr im Monat je Kind.
Mütterrente III: Auch Väter können ab 2027 mehr Rente bekommen
Warum das wichtig ist
Wer Kindererziehungszeiten noch nicht im Rentenkonto hat, sollte jetzt eine Kontenklärung beantragen – bei drei Kindern sind das bis zu 63,78 Euro brutto mehr Rente pro Monat.