Seit Ende Juli müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr anschreiben, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Die schwarz-rote Bundesregierung strich diese Pflicht im Rahmen ihres Gesundheitssparpakets – begründet mit Entbürokratisierung und Kostenersparnis. Drei Viertel der gesetzlich Versicherten (76 Prozent) haben davon noch nichts gehört, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Das Problem: Wer eine Beitragserhöhung verpasst, verliert womöglich sein Sonderkündigungsrecht. Dieses hebt die sonst geltende 12-monatige Bindungsfrist auf – gilt aber nur bis Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals fällig wird. Verbandschefin Ramona Pop nennt das „ein Unding" und fordert die Bundesregierung auf, die Informationspflicht wieder einzuführen. Eine reine Webseiten-Information reiche nicht aus. 84 Prozent der Befragten halten den klassischen Brief für den angemessenen Informationsweg, 94 Prozent finden den Wegfall der Pflicht falsch.
Krankenkassen streichen Beitragsinfo – 76 Prozent der Versicherten wissen das...
Warum das wichtig ist
Wer seine Krankenkasse wegen einer Beitragserhöhung wechseln will, muss die Kündigung bis Ende des betreffenden Monats einreichen – verpasst man die Erhöhung, verfällt dieses Recht automatisch.