Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben im August ihren Zusatzbeitrag angehoben. Dieser kassenindividuelle Aufschlag – er ergänzt den für alle gleichen allgemeinen Beitragssatz – liegt derzeit im Schnitt bei 2,9 Prozent des Bruttoeinkommens, kann aber je nach Kasse abweichen. Wie viel eine Erhöhung konkret kostet, hängt vom Einkommen ab: Der Zusatzbeitrag wird prozentual berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.
Wer von einer Erhöhung betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht – aber nur bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals fällig wird. Wer im August kündigt, kann demnach zum 31. Oktober zu einer günstigeren Kasse wechseln, ohne die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist einhalten zu müssen. Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2026 müssen Kassen ihre Mitglieder über Erhöhungen nicht mehr schriftlich informieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt deshalb, den eigenen Zusatzbeitrag einmal monatlich selbst zu prüfen – etwa über die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.
Beim Wechsel gilt: Ein niedriger Zusatzbeitrag allein sollte nicht das einzige Kriterium sein. Leistungen, Bonusprogramme und Service sollten ebenfalls verglichen werden.
Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag – Wechselfrist läuft schnell ab
Warum das wichtig ist
Wer seine Kasse im August wechseln will, muss die Kündigung noch im August einreichen – sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht und der nächste reguläre Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.