Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente vorgelegt. Kern des Plans: Kinder erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro staatliche Förderung, die in ein individuelles Altersvorsorgedepot fließen – ein kapitalgedecktes Sparkonto, das Geld am Kapitalmarkt anlegt.

Das angesparte Kapital bleibt bis zum Renteneintritt mit 65 Jahren gesperrt. Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Zusätzlich können Eltern, Großeltern oder andere Personen bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Zahlen Eltern nichts dazu, ergibt das laut Ministeriumsberechnungen bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro; mit 65 Jahren wären es etwa 53.000 Euro. Bei einem elterlichen Zuschuss von 50 Euro monatlich steigt der Wert auf rund 320.000 Euro im Rentenalter. Startjahrgang ist 2020 – rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Voraussetzung ist der Kindergeldbezug. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.