Ab 2027 erhalten Kinder in Deutschland ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot – die sogenannte Frühstartrente. Der Bund zahlt monatlich zehn Euro pro Kind, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag. Das ergibt eine staatliche Gesamteinzahlung von 1.440 Euro je Kind.

Anspruch haben zunächst alle Kinder des Jahrgangs 2020, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder gehen leer aus. Eltern und Großeltern können das Depot durch eigene Einzahlungen ergänzen – bis zu 6.840 Euro jährlich sind erlaubt. Das Geld wird frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt. Wer kein eigenes Depot eröffnet, verliert den Anspruch nicht: Das Kapital fließt dann in ein Sondervermögen des Bundes, das die Bundesbank verwaltet.

Parallel bleibt das klassische Kinderdepot – ein privat geführtes Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes – weiterhin möglich. Für Eltern stellt sich damit die Frage, welche Variante besser zur eigenen Situation passt oder ob beide Wege kombiniert sinnvoll sind.