Die Bundesregierung plant, die abschlagsfreie Frührente für langjährig Versicherte abzuschaffen – im Volksmund bekannt als „Rente mit 63". Wer hofft, durch einen vorzeitigen Rentenantrag noch Ansprüche nach aktuellem Recht zu sichern, liegt falsch.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, nicht das Datum der Antragstellung. Selbst ein bereits ausgestellter Rentenbescheid schützt nicht vor künftigen Gesetzesänderungen. Anträge, die mehr als zwölf Monate im Voraus gestellt werden, lehnt die DRV zudem in der Regel ab.

Tatsächlich ist die abschlagsfreie Rente mit 63 für viele Jahrgänge längst Vergangenheit. Wer 1962 geboren wurde, kann frühestens mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Nach den Reformplänen soll eine sogenannte „Schutzrente" – also eine Frührente ohne Abzüge – künftig nur noch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen offenstehen. Für alle anderen drohen Abschläge, und der frühestmögliche Renteneintritt verschiebt sich auf 64 Jahre. Übergangsregelungen sind geplant, Details stehen noch aus.