Ein Pflegeheimplatz kostet Bewohner im Durchschnitt 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche – so der Stand vom Juli 2026. Viele Rentner können diesen Betrag nicht stemmen. In Nordrhein-Westfalen erhielt deshalb 2023 zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Pflegeheimbewohner staatliche Unterstützung über die sogenannte „Hilfe zur Pflege", eine Sozialleistung für nachweislich Bedürftige.

Doch bevor das Sozialamt dauerhaft einspringt, prüft es, ob Kinder der Pflegebedürftigen herangezogen werden können. Das passiert, wenn das Jahreseinkommen der Kinder 100.000 Euro brutto übersteigt. Gleichzeitig darf das Vermögen der pflegebedürftigen Person als Alleinstehende nicht mehr als 10.000 Euro betragen – bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 20.000 Euro. Die Behörden gehen dabei laut Berichten aktiv vor.

Wer „Hilfe zur Pflege" beantragen will, muss das rechtzeitig tun: Die Leistung gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Antragstellung. Nötige Unterlagen sind unter anderem Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie Nachweise über Vermögen und aktuelle Pflegeheimkosten.