Die EU reformiert nach jahrelangem Stillstand die Rechte von Flugreisenden. EU-Minister billigen heute voraussichtlich die überarbeiteten Regeln, die das Europaparlament bereits abgesegnet hat. In Kraft treten sollen sie voraussichtlich Mitte 2027.

Kern der Reform: Wer wegen eines verschuldeten Ausfalls oder einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Ziel ankommt, hat weiterhin Anspruch auf Entschädigung. Die Beträge bleiben gestaffelt – 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro auf längeren Interkontinentalflügen außerhalb der EU. Gleiches gilt bei Streichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden. Ausnahmen gelten bei Unwetter, Naturkatastrophen oder Streiks am Flughafen – die Airline muss den Zusammenhang dann aber aktiv nachweisen.

Neu ist vor allem der Prozess: Airlines müssen Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren. Reisende haben dann neun Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder die Ablehnung begründen.