Die Deutsche Bahn zieht vor Gericht: Ihre Infrastrukturtochter DB InfraGo beantragt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17. Juli. Die Behörde hatte entschieden, dass DB InfraGo auf stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken mindestens 25 Prozent der Kapazitäten – sogenannte Trassen, also Zeitfenster zur Nutzung des Schienennetzes – an Wettbewerber abtreten muss. Auslöser war eine Beschwerde des italienischen Zugbetreibers Italo, der ab 2028 in Deutschland fahren will.

Die Bahn befürchtet, dass die Vorgabe die Vergabe von Trassen erheblich verkompliziert. Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich ohnehin dasselbe Netz, Konflikte bei der Zuteilung sind schon jetzt häufig. Die Bundesnetzagentur zeigte sich von der Klage unbeeindruckt: Die Argumente der Bahn seien im Verfahren bereits berücksichtigt worden. Die Behörde verweist darauf, dass DB Fernverkehr im Schienenpersonenfernverkehr noch immer rund 93 Prozent Marktanteil hält.

Neben Italo plant auch der Münchner Anbieter Flix ab 2028 eine Ausweitung seines Fernverkehrsangebots mit neuen Zügen und Verbindungen.