Die Bundesregierung wechselt die Strategie: Statt einer Sonderabgabe soll eine echte Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke wie Limonaden und Cola kommen. Das Finanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) übernimmt die Federführung beim Gesetzentwurf – weg vom Gesundheitsministerium. Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken: Eine Sonderabgabe müsste laut Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln letztlich jenen zugutekommen, bei denen sie erhoben wird. Da Getränkeproduzenten und Krankenversicherte unterschiedliche Gruppen sind, scheidet diese Variante aus.

Als Verbrauchsteuer ist das Problem gelöst: Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Steuertopf, aus dem bereits heute Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden. Geplanter Start ist 2028, die erwarteten Mehreinnahmen liegen bei 450 Millionen Euro jährlich.

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft lehnen die Steuer ab. In einem offenen Brief warnen sie vor höheren Preisen, besonders für einkommensschwache Haushalte, und bezweifeln die gesundheitliche Wirksamkeit. Als Beleg führen sie an, den Zuckergehalt ihrer Produkte seit 2018 bereits um rund 15 Prozent gesenkt zu haben.